Am 14. Juni 2026 hat das Stimmvolk des Kantons St.Gallen dem neuen «Kita-Gesetz» zugestimmt — offiziell dem «Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung». Das Ergebnis: 57,8 Prozent Ja-Stimmen (103'378) gegen 42,2 Prozent Nein-Stimmen, bei einer Stimmbeteiligung von 56,4 Prozent.
Ziel des Gesetzes ist die Vereinheitlichung der finanziellen Unterstützung für Familien, die Kitas oder schulergänzende Betreuung in Anspruch nehmen. Bisher unterschieden sich die Bedingungen stark je nach Gemeinde: Manche Gemeinden subventionierten die Betreuung grosszügig, andere kaum. Künftig gilt kantonsweit ein einheitliches Minimum an Vergünstigungen, wobei Gemeinden darüber hinaus zusätzliche Leistungen anbieten können.
Warum das relevant ist
Für Familien, die auf zwei Einkommen angewiesen sind oder bei denen beide Elternteile arbeiten — auch unter neu zugezogenen Familien, etwa aus der Ukraine, eine verbreitete Situation — bedeutet die Vereinheitlichung mehr Planbarkeit: Die Höhe der Unterstützung hängt nun weniger stark davon ab, in welcher Gemeinde des Kantons man wohnt.
Gegen das Gesetz kämpfte ein Bündnis konservativer Parteien (EDU, SVP, Junge SVP), das die Subventionierung familienexterner Betreuung als ungerecht gegenüber Familien empfand, die ihre Kinder selbst betreuen. Die Mehrheit der Stimmberechtigten folgte jedoch der Empfehlung von Regierung und Kantonsrat.



