Wegen der anhaltenden Hitze und ausbleibender Niederschläge gilt im Kanton St.Gallen seit dem 17. Juli 2026 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in Wäldern und deren Nähe. Das Verbot betrifft nicht nur offene Feuer und Grillfeuer im Freien, sondern auch Feuerwerk und Pyrotechnik — auch rund um den 1. August, wenn traditionell Feuerwerke stattfinden.

Grund ist die andauernde Trockenheit: Die vorangegangenen Gewitter brachten nur einen Bruchteil der Wassermenge, die für eine Entspannung der Lage nötig gewesen wäre. Die Waldbrandgefahr im Kanton wurde auf die zweithöchste Stufe angehoben.

Was das konkret bedeutet

  • Feuer sind auch an eingerichteten Grillstellen verboten, wenn sie sich im Wald oder in dessen Nähe befinden.
  • Feuerwerk und Wunderkerzen sind kantonsweit untersagt.
  • Ein Verstoss gegen das Verbot gilt als Übertretung und kann gebüsst werden.

Das Verbot bleibt bestehen, bis es offiziell aufgehoben wird — der aktuelle Stand lässt sich auf sg.ch nachlesen. Wer in nächster Zeit grillieren möchte, ist mit Standorten ausserhalb der Waldzone sicherer unterwegs — und sollte die offiziellen Updates trotzdem im Auge behalten.